Stichwort- und Ansprechpartnersuche

Zusatzinfos am rechten Rand

Muss ich im Ruhestand Steuern zahlen?

Mit dem Alterseinkünfte-Rechner können Seniorinnen und Senioren selbst prüfen, ob sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und Einkommensteuer zahlen müssen.

Gleich auf Nummer sicher gehen ...

... und die Steuern exakt bei Fälligkeit automatisch vom Bankkonto abbuchen lassen.

Infos zum SEPA-Lastschriftmandat und Teilnahmeerklärung zum Download

Hauptinhaltsbereich

Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).

Hinweis:

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

2 Einträge, sortiert nach Bekanntgabezeitraum

Lfd.
Nr.
Name steuerpflichtige Person/Firma,
letzte bekannte Adresse,
Steuernummer der
steuerpflichtigen Person/Firma
Verwaltungsakt/e Bekanntgabe-
zeitraum
Kontakt
1 Gstaiger, Martin,
Weinhartstr. 28, 82362 Weilheim,
StNr.: 168 / 223 / 40338
Einkommensteuerbescheid 2021 vom 29.08.2024
28.08.2024
bis 12.09.2024
0881 184-
134
2 Özmen Ibrahim,
unbekannt,
StNr.: 168 / 256 / 42165
Einkommensteuerbescheid 2021 vom 13.08.2024
Einkommensteuerbescheid 2022 vom 13.08.2024
10.09.2024
bis 25.09.2024
0881 184-
315

Zu den Zusatzinfos am rechten Rand