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Hauptinhaltsbereich
Öffentliche Zustellungen
Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).
Hinweis:
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.
2 Einträge, sortiert nach Bekanntgabezeitraum
Lfd. Nr. |
Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma |
Verwaltungsakt/e |
Bekanntgabe- zeitraum |
Kontakt |
---|---|---|---|---|
1 |
Dr. Mück Erich, Guschstr. 45, 8610 USTER, SCHWEIZ, StNr.: 168 / 140 / 1601 / 009/000/9 |
Bescheid über die Grundsteueräquivalentbeträge Hauptfeststellung auf den 01.01.2022 und Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Hauptveranlagung auf den 01.01.2025 01.01.2022+01.01.2025 vom 08.10.2024 |
09.10.2024 bis 24.10.2024 |
0881 184- 447 |
2 |
Hübl Martin, 86971 Peiting, Langenried 3, StNr.: 168/140/992/4541/900/8 |
Einheitswertbescheid - Nachfeststellung auf den 01.01.2022 vom 11.04.2024 Grundsteuermessbescheid - Nachveranlagung auf den 01.01.2022 vom 11.04.2024 |
09.10.2024 bis 24.10.2024 |
0881 184- 447 |
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