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Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).

Hinweis:

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

2 Einträge, sortiert nach Bekanntgabezeitraum

Lfd.
Nr.
Name steuerpflichtige Person/Firma,
letzte bekannte Adresse,
Steuernummer der
steuerpflichtigen Person/Firma
Verwaltungsakt/e Bekanntgabe-
zeitraum
Kontakt
1 Dr. Mück Erich,
Guschstr. 45, 8610 USTER, SCHWEIZ,
StNr.: 168 / 140 / 1601 / 009/000/9
Bescheid über die Grundsteueräquivalentbeträge Hauptfeststellung auf den
01.01.2022 und Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Hauptveranlagung
auf den 01.01.2025 01.01.2022+01.01.2025 vom 08.10.2024
09.10.2024
bis 24.10.2024
0881 184-
447
2 Hübl Martin,
86971 Peiting, Langenried 3,
StNr.: 168/140/992/4541/900/8
Einheitswertbescheid - Nachfeststellung auf den 01.01.2022 vom 11.04.2024
Grundsteuermessbescheid - Nachveranlagung auf den 01.01.2022 vom 11.04.2024
09.10.2024
bis 24.10.2024
0881 184-
447

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