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Muss ich im Ruhestand Steuern zahlen?
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Hauptinhaltsbereich
Öffentliche Zustellungen
Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).
Hinweis:
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.
3 Einträge, sortiert nach Steuernummer (abwärts)
Lfd. Nr. |
Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma |
Verwaltungsakt/e |
Bekanntgabe- zeitraum |
Kontakt |
---|---|---|---|---|
1 |
Jan Penk, Von-Steuben-Str. 1 92637 Weiden, StNr.: 255 / 603 / 01203 |
Einkommensteuerbescheid 2023 vom 21.02.2025 |
14.03.2025 bis 31.03.2025 |
0961 301- 509 |
2 |
Marco Labuda, Im Wiesengrund 10a 92660 Neustadt, StNr.: 255 / 243 / 00535 |
Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung 2. Kalendervierteljahr 2024 vom 14.03.2025 Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung 3. Kalendervierteljahr 2024 vom 14.03.2025 |
12.03.2025 bis 27.03.2025 |
0961 301- 578 |
3 |
Rank, Alexander, Versamerstraße 60, 7402 BONADUZ, SCHWEIZ, StNr.: 255 / 190 / 04529 |
Umsatzsteuerbescheid 2021 vom 14.03.2025 Umsatzsteuerbescheid 2022 vom 14.03.2025 Umsatzsteuerbescheid 2023 vom 14.03.2025 |
17.03.2025 bis 01.04.2025 |
0961 301- 577 |
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