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Muss ich im Ruhestand Steuern zahlen?
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Hauptinhaltsbereich
Öffentliche Zustellungen
Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).
Hinweis:
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.
2 Einträge, sortiert nach Bekanntgabezeitraum
Lfd. Nr. |
Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma |
Verwaltungsakt/e |
Bekanntgabe- zeitraum |
Kontakt |
---|---|---|---|---|
1 |
Sulek, Josef, Tachauer Str. 9, 95671 Bärnau, StNr.: 254 / 725 / 02134 |
Einkommensteuerbescheid 2023 vom 16.04.2025 |
02.05.2025 bis 19.05.2025 |
09632 847- 208 |
2 |
Wopperer, Sandra Elisabeth, Dr.-Th.-Schrems-Str. 33, 95666 Mitterteich, StNr.: 254 / 157 / 913 / 0290 / 004 / 5 |
Bescheid über den Grundsteuerwert Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 vom 09.05.2025 Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Hauptveranlagung auf den 1.1.2025 vom 09.05.2025 |
14.05.2025 bis 30.05.2025 |
09632 847- 117 |
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