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Hauptinhaltsbereich
Öffentliche Zustellungen
Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).
Hinweis:
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.
2 Einträge, sortiert nach Bekanntgabezeitraum
Lfd. Nr. |
Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma |
Verwaltungsakt/e |
Bekanntgabe- zeitraum |
Kontakt |
---|---|---|---|---|
1 |
Thomas Knabl, Gesellschafter der Ges. bürgerlichen Rechts Knabl und Raths, Münchner Str. 119, 83703 Gmund, StNr.: 139 / 166 / 02108 |
Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungs-grundlagen 2019 und 2020 vom 10.11.2022 Aufhebungen des Verspätungszuschlags 2019 und 2020 vom 28.12.2022 |
24.01.2023 bis 08.02.2023 |
08025 709- 295 |
2 |
Rene In-Ja Ackermann, Taborstr. 23, 1020 WIEN, ÖSTERREICH, StNr.: 139 / 200 / 00341 |
Zinsen zur Umsatzsteuer für 2017 vom 25.11.2022 |
30.01.2023 bis 14.02.2023 |
08025 709- 302 |
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