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Hauptinhaltsbereich
Öffentliche Zustellungen
Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).
Hinweis:
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.
2 Einträge, sortiert nach Name
Lfd. Nr. |
Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma |
Verwaltungsakt/e |
Bekanntgabe- zeitraum |
Kontakt |
---|---|---|---|---|
1 |
Bacak, Danijel, Türkheim, Friedhofweg 2a, StNr.: 138 / 202 / 00106 |
Einkommensteuerbescheid 2022 vom 25.03.2024 |
25.03.2024 bis 09.04.2024 |
08331 608- 156 |
2 |
Franco Daly, unbekannt, StNr.: 138 / 210 / 10483 |
Umsatzsteuerbescheid 2021 vom 28.03.2024 Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG 2021 vom 28.03.2024 Umsatzsteuerbescheid 2022 vom 28.03.2024 Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG 2022 vom 28.03.2024 Umsatzsteuerbescheid 2020 vom 28.03.2024 Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG 2020 vom 28.03.2024 |
27.03.2024 bis 11.04.2024 |
08331 608- 235 |
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