Stichwort- und Ansprechpartnersuche

Zusatzinfos am rechten Rand

Muss ich im Ruhestand Steuern zahlen?

Mit dem Alterseinkünfte-Rechner können Seniorinnen und Senioren selbst prüfen, ob sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und Einkommensteuer zahlen müssen.

Gleich auf Nummer sicher gehen ...

... und die Steuern exakt bei Fälligkeit automatisch vom Bankkonto abbuchen lassen.

Infos zum SEPA-Lastschriftmandat und Teilnahmeerklärung zum Download

Hauptinhaltsbereich

Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).

Hinweis:

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

3 Einträge, sortiert nach Bekanntgabezeitraum

Lfd.
Nr.
Name steuerpflichtige Person/Firma,
letzte bekannte Adresse,
Steuernummer der
steuerpflichtigen Person/Firma
Verwaltungsakt/e Bekanntgabe-
zeitraum
Kontakt
1 Savachi, Sebastian-Mario,
unbekannt,
StNr.: 132 / 265 / 81361
Bescheid über Lohnsteuer und sonstige Lohnabzugsbeträge Kalenderjahr 2023 vom 22.03.2024
22.03.2024
bis 08.04.2024
0871 8529-
648
2 Görk, Tim,
Unbekannt,
StNr.: 132 / 426 / 00279
Einkommensteuerbescheid 2021 vom 12.03.2024
22.03.2024
bis 08.04.2024
0871 8529-
623
3 Gadnik, Ralf,
unbekannt,
StNr.: 132 / 414 / 00802
Einkommensteuerbescheid 2022 vom 15.03.2024
Einkommensteuerbescheid 2021 vom 15.03.2024
28.03.2024
bis 12.04.2024
0871 8529-
623

Zu den Zusatzinfos am rechten Rand