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Muss ich im Ruhestand Steuern zahlen?

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Hauptinhaltsbereich

Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).

Hinweis:

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

2 Einträge, sortiert nach Bekanntgabezeitraum

Lfd.
Nr.
Name steuerpflichtige Person/Firma,
letzte bekannte Adresse,
Steuernummer der
steuerpflichtigen Person/Firma
Verwaltungsakt/e Bekanntgabe-
zeitraum
Kontakt
1 Bajt-ELEKTRO GmbH,
Gewerbestraße Nord 13, 86857 Hurlach,
StNr.: 131 / 197 / 23781
Bescheid über Lohnsteuer und sonstige Lohnabzugsbeträge für den Monat Dezember 2023 vom 14.03.2024
Bescheid über Lohnsteuer und sonstige Lohnabzugsbeträge für den Monat Januar 2024 vom 14.03.2024
03.04.2024
bis 18.04.2024
08191 332-
257
2 Slomka, Werner Georg Ludwig und Bimbös-Slomka, Oda,
Hauptstr. 74, 86937 Scheuring,
StNr.: 131 / 274 / 90133
Einkommensteuerbescheid 2022 vom 11.03.2024
Einkommensteuerbescheid 2021 vom 11.03.2024
Umsatzsteuerbescheid 2021 vom 11.03.2024
Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag für Zwecke der Vorauszahlungen 2021 vom 11.03.2024
15.04.2024
bis 30.04.2024
08191 332-
243

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