Stichwort- und Ansprechpartnersuche

Zusatzinfos am rechten Rand

Muss ich im Ruhestand Steuern zahlen?

Mit dem Alterseinkünfte-Rechner können Seniorinnen und Senioren selbst prüfen, ob sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und Einkommensteuer zahlen müssen.

Gleich auf Nummer sicher gehen ...

... und die Steuern exakt bei Fälligkeit automatisch vom Bankkonto abbuchen lassen.

Infos zum SEPA-Lastschriftmandat und Teilnahmeerklärung zum Download

Hauptinhaltsbereich

Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).

Hinweis:

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

2 Einträge, sortiert nach Steuernummer

Lfd.
Nr.
Name steuerpflichtige Person/Firma,
letzte bekannte Adresse,
Steuernummer der
steuerpflichtigen Person/Firma
Verwaltungsakt/e Bekanntgabe-
zeitraum
Kontakt
1 Sobeslavská, Lada,
Kirchplatz 6, 87534 Oberstaufen,
StNr.: 123 / 702 / 01798
Einkommensteuerbescheid 2022 vom 05.03.2024
22.03.2024
bis 08.04.2024
08323 801-
2221
2 RT-Finanzkonzepte UG -haftungsbeschränkt-,
Imberg 13, 87527 Sonthofen,
StNr.: 127 / 136 / 90226
Gewerbesteuermessbescheid 2021 vom 25.03.2024
Gewerbesteuermessbescheid 2022 vom 25.03.2024
Körperschaftsteuerbescheid 2021 vom 25.03.2024
Körperschaftsteuerbescheid 2021 vom 25.03.2024
Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG zum 31.12.2021 vom 25.03.2024
Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG zum 31.12.2022 vom 25.03.2024
Umsatzsteuerbescheid 2021 vom 25.03.2024
Umsatzsteuerbescheid 2022 vom 25.03.2024
26.03.2024
bis 10.04.2024
0831 256-
1179

Zu den Zusatzinfos am rechten Rand