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Muss ich im Ruhestand Steuern zahlen?
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Hauptinhaltsbereich
Öffentliche Zustellungen
Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).
Hinweis:
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.
2 Einträge, sortiert nach Bekanntgabezeitraum
Lfd. Nr. |
Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma |
Verwaltungsakt/e |
Bekanntgabe- zeitraum |
Kontakt |
---|---|---|---|---|
1 |
Meszaros, Karoly, Pindbachtaler Str. 9, 84089 Aiglsbach, StNr.: 126 / 250 / 9000 0000 0000 0007 9 |
Bescheid über die Ablehnung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke a vom 20.09.2024 |
24.09.2024 bis 09.10.2024 |
09441 201- 150 |
2 |
Pracht, Arthur, Schlesier Str. 8, 93309 Kelheim, StNr.: 126 / 259 / 3000 0000 0000 0005 8 |
Bescheid über die Ablehnung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke 07082024 vom 07.08.2024 |
24.09.2024 bis 09.10.2024 |
09441 201- 150 |
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