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Muss ich im Ruhestand Steuern zahlen?
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Hauptinhaltsbereich
Öffentliche Zustellungen
Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).
Hinweis:
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.
2 Einträge, sortiert nach Bekanntgabezeitraum
Lfd. Nr. |
Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma |
Verwaltungsakt/e |
Bekanntgabe- zeitraum |
Kontakt |
---|---|---|---|---|
1 |
Herrn Michael Kreuzer, -, StNr.: 119 / 240 / 90237 |
Einkommensteuerbescheid 2016 + 2017 vom 05.12.2023 Einkommensteuerbescheid 2017 vom 05.12.2023 |
30.11.2023 bis 15.12.2023 |
08821 700- 393 |
2 |
Herrn Michael Kreuzer, -, StNr.: 119 / 240 / 90245 |
Umsatzsteuerbescheid 2016 vom 05.12.2023 Umsatzsteuerbescheid 2017 vom 05.12.2023 |
30.11.2023 bis 15.12.2023 |
08821 700- 393 |
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