Stichwort- und Ansprechpartnersuche

Zusatzinfos am rechten Rand

Muss ich im Ruhestand Steuern zahlen?

Mit dem Alterseinkünfte-Rechner können Seniorinnen und Senioren selbst prüfen, ob sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und Einkommensteuer zahlen müssen.

Gleich auf Nummer sicher gehen ...

... und die Steuern exakt bei Fälligkeit automatisch vom Bankkonto abbuchen lassen.

Infos zum SEPA-Lastschriftmandat und Teilnahmeerklärung zum Download

Hauptinhaltsbereich

Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).

Hinweis:

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

2 Einträge, sortiert nach Bekanntgabezeitraum

Lfd.
Nr.
Name steuerpflichtige Person/Firma,
letzte bekannte Adresse,
Steuernummer der
steuerpflichtigen Person/Firma
Verwaltungsakt/e Bekanntgabe-
zeitraum
Kontakt
1 Wegwart Alexander Robert,
Ziegelbergstr. 16, 89438 Holzheim,
StNr.: 109 / 285 / 70555
Einkommensteuerbescheid 2020 vom 27.12.2024
Gewerbesteuermessbescheid 2020 vom 27.12.2024
Gewerbesteuermessbescheid 2021 vom 27.12.2024
Umsatzsteuerbescheid 2020 vom 27.12.2024
Umsatzsteuerbescheid 2021 vom 27.12.2024
07.01.2025
bis 22.01.2025
09071 507-
140
2 Knopp, Volker,
Krankenhausstr. 1, 89231 Neu-Ulm,
StNr.: 109 / 136 / 0425 / 013 / 006 / 6
Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge Betrags-, Flächen- und Zurechnungsfortschreibung auf den 01.01.2024 , vom 20.12.2024
Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Hauptveranlagung auf den 01.01.2025 vom 20.12.2024
16.01.2025
bis 31.01.2025
09071 507-
525

Zu den Zusatzinfos am rechten Rand