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Muss ich im Ruhestand Steuern zahlen?
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Hauptinhaltsbereich
Öffentliche Zustellungen
Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).
Hinweis:
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.
1 Einträge, sortiert nach Steuernummer (abwärts)
Lfd. Nr. |
Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma |
Verwaltungsakt/e |
Bekanntgabe- zeitraum |
Kontakt |
---|---|---|---|---|
1 |
Zollner Marcus, unbekannt, StNr.: 211 / 293 / 21331 |
Einkommensteuerbescheid 2021 vom 19.03.2025 Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2022 vom 21.03.2025 Einkommensteuerbescheid 2022 vom 21.03.2025 Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31.12.2021 vom 21.03.2025 Einkommensteuerbescheid 2023 vom 21.03.2025 Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2023 vom 21.03.2025 Einkommensteuerbescheid 2024 vom 21.03.2025 Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2024 vom 21.03.2025 Vorauszahlungsbescheid über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag 2025 vom 21.03.2025 |
24.03.2025 bis 08.04.2025 |
09971 488- 412 |
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