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Muss ich im Ruhestand Steuern zahlen?

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Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).

Hinweis:

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

2 Einträge, sortiert nach Bekanntgabezeitraum

Lfd.
Nr.
Name steuerpflichtige Person/Firma,
letzte bekannte Adresse,
Steuernummer der
steuerpflichtigen Person/Firma
Verwaltungsakt/e Bekanntgabe-
zeitraum
Kontakt
1 Wagner, Matthias Josef,
unbekannt,
StNr.: 211 / 138 / 0250 / 009 / 009 / 4
Einheitswertbescheid Zurechnungsfortschreibung 01.01.2021 vom 13.11.2023
Grundsteuermessbescheid Neuveranlagung 01.01.2021 vom 13.11.2023
15.11.2023
bis 30.11.2023
09971 488-
461
2 Rokaly, Tibor,
Am Kirchplatz 1, 49176 Hilter,
StNr.: 211 / 638 / 01253
Bescheid über die Ablehnung einer Einkommensteuerveranlagung 2022 vom 20.10.2023
21.11.2023
bis 06.12.2023
09971 488-
519

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