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Muss ich im Ruhestand Steuern zahlen?

Mit dem Alterseinkünfte-Rechner können Seniorinnen und Senioren selbst prüfen, ob sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und Einkommensteuer zahlen müssen.

Gleich auf Nummer sicher gehen ...

... und die Steuern exakt bei Fälligkeit automatisch vom Bankkonto abbuchen lassen.

Infos zum SEPA-Lastschriftmandat und Teilnahmeerklärung zum Download

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Gesetzliche Änderungen

Einführung der E-Rechnung ab 01.01.2025

Mit der Einführung der E-Rechnung zum 01.01.2025 macht Deutschland die E-Rechnung zum Standard für Abrechnungen im Wirtschaftsverkehr.
Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem vorgegebenen strukturierten Daten-Format im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 erstellt, übermittelt und empfangen wird. Damit wird zugleich eine automatisierte Weiterverarbeitung gewährleistet.
Ab 01.01.2025 wird die Entgegennahme von E-Rechnungen für im Inland steuerbare Umsätze, wenn es sich bei den Beteiligten um inländische Unternehmen handelt (sog. B2B-Umsätze im Inland) zur Pflicht.

Weitere Hinweise und Informationen rund um das Thema E-Rechnung

Aktuelle Informationen über Neuregelungen auf dem Gebiet des Steuerrechts werden insbesondere auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums unter der Rubrik Steuern / Aktuelle Gesetze angeboten. Dort finden Sie Referentenentwürfe, Gesetzentwürfe und Arbeitsfassungen zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren und bereits verkündeten steuerlichen Gesetzen.

Weitere Informationen

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