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Muss ich im Ruhestand Steuern zahlen?

Mit dem Alterseinkünfte-Rechner können Seniorinnen und Senioren selbst prüfen, ob sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und Einkommensteuer zahlen müssen.

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Gesetzliche Änderungen

Verlustverrechnungsbeschränkungen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde beschlossen, dass die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und die Verlustverrechnungsbeschränkung für Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes bei den Kapitaleinkünften entfallen. § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 des Einkommensteuergesetzes wurden aufgehoben. Die Gesetzesänderung betrifft alle offenen Fälle.
Fälle, die von der Gesetzesänderung betroffen sind, müssen bis zur Anpassung des Einkommensteuerberechnungsprogrammes von der Bearbeitung durch die Finanzämter zurückgestellt werden. Die Bearbeitung der betroffenen Fälle wird wieder aufgenommen, nachdem der Programmeinsatz erfolgt ist. Es wird deshalb gebeten, von Anfragen über den Arbeitsstand abzusehen.

Einführung der E-Rechnung ab 01.01.2025

Mit der Einführung der E-Rechnung zum 01.01.2025 macht Deutschland die E-Rechnung zum Standard für Abrechnungen im Wirtschaftsverkehr.
Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem vorgegebenen strukturierten Daten-Format im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 erstellt, übermittelt und empfangen wird. Damit wird zugleich eine automatisierte Weiterverarbeitung gewährleistet.
Ab 01.01.2025 wird die Entgegennahme von E-Rechnungen für im Inland steuerbare Umsätze, wenn es sich bei den Beteiligten um inländische Unternehmen handelt (sog. B2B-Umsätze im Inland) zur Pflicht.

Weitere Hinweise und Informationen rund um das Thema E-Rechnung

Aktuelle Informationen über Neuregelungen auf dem Gebiet des Steuerrechts werden insbesondere auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums unter der Rubrik Steuern / Aktuelle Gesetze angeboten. Dort finden Sie Referentenentwürfe, Gesetzentwürfe und Arbeitsfassungen zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren und bereits verkündeten steuerlichen Gesetzen.

Weitere Informationen

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