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Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Stundungs- und Erlass-Stelle

Diese Stelle ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuern und Nebenleistungen zuständig, wenn geltend gemacht wird, dass deren Entrichtung ganz oder teilweise unbillig sei. Wird dagegen eine Stundung wegen zu erwartender Erstattungsansprüche begehrt, ist Ansprechpartner die jeweils zuständige Stelle, die auch die Steuererklärung bearbeitet.

Vordrucke für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse finden Sie in unserer Rubrik Formulare / Steuerzahlung, Abschnitt "Stundung und Erlass / Vollstreckung".

Hinweis:

Über Anträge auf Stundung oder Erlass von

Steuernummern Telefon
09281 929
+Nebenstelle
Dienststelle
223/100/00000 - 223/147/99999 1621 Hof
223/150/00000 - 223/189/99999 1621 Hof
223/190/00000 - 223/199/99999 1621 Hof
223/200/00000 - 223/293/99999 1621 Hof
223/300/00000 - 223/786/99999 1621 Hof
223/835/00000 - 223/879/99999 1086 Hof

Stand: 02.10.2023

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