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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Grunderwerbsteuerstelle

Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.

Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sog. Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.

Zuständig für grunderwerbsteuerliche Vorgänge in unserem Amtsbezirk ist das Finanzamt Coburg.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!

Zuständigkeit Steuernummern Telefon
09561-646
+ Nebenstelle
Stadt und Landkreis Coburg 212/840/00000 - 212/840/99999 429
Landkreis Coburg 212/841/00000 - 212/844/99999 428
Stadt Coburg 212/846/00000 - 212/849/99999 450
Stadt Kronach 212/855/00000 - 212/855/99999 355
Stadt Kronach 212/856/00000 - 212/859/99999 450
Landkreis Kronach 212/860/00000 - 212/860/99999 449
Landkreis Kronach 212/861/00000 - 212/864/99999 450
Stadt und Landkreis Lichtenfels 212/850/00000 - 212/850/99999 355
Stadt und Landkreis Lichtenfels 212/851/00000 - 212/851/99999 450
Stadt und Landkreis Lichtenfels 212/852/00000 - 212/852/99999 428
Stadt und Landkreis Lichtenfels 212/853/00000 - 212/853/99999 456
Stadt und Landkreis Wunsiedel 212/865/00000 - 212/865/99999 355
449
Stadt und Landkreis Wunsiedel 212/866/00000 - 212/869/99999 428
Stadt und Landkreis Hof 212/870/00000 - 212/870/99999 449
Stadt und Landkreis Hof 212/871/00000 - 212/879/99999 456
Zentrale Bearbeitung
Stundung- und Erlassanträge
für die Grunderwerbsteuerstelle
- 355
Zentrale Bearbeitung
Rechtsbehelfe
für die Grunderwerbsteuerstelle
- 449

Stand: 24.07.2024

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