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Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

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Ansprechpartner

Zentralstelle für die Bewertung anderer Wirtschaftsgüter als Grundvermögen

Diese Stelle bewertet im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 Bewertungsgesetz (BewG) für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer das Betriebsvermögen, die Anteile an Kapitalgesellschaften und die sonstigen Wirtschaftsgüter.

Arbeitsbereich Telefon
09281 929
+NSt
Dienststelle
Bewertung anderer Wirtschaftsgüter als Grundvermögen
(§ 151 BewG)
1155
1156
1157
1158
1197
Hof

Stand: 28.08.2023

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