Stichwort- und Ansprechpartnersuche

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Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Schwabach
- Finanzkasse -
Theodor-Heuss-Straße 63
91126 Schwabach

Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums!

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Freitag:
    08.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Servicezentrum

Blick in das Servicezentrum

Das Servicezentrum im Dienstgebäude Amberger Straße 76 ist die zentrale Ansprechstelle für Bürgerinnen und Bürger, die das Finanzamt ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich besuchen.

Der Eingang zum Servicezentrum befindet sich auf der Ostseite des Finanzamtsgebäudes (gegenüber dem früheren Haus für Landwirtschaft).

Wir bitten um Verständniss dafür, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Servicezentrum telefonisch grundsätzlich nicht erreichbar sind.

Wichtiger Hinweis für Ihren Besuch im Servicezentrum

Aus organisatorischen Gründen werden Steuererklärungen sowie die eingereichten Belege im Servicezentrum nur noch ohne Prüfung entgegengenommen und in einem nächsten Schritt in einen elektronischen Weiterverarbeitungsprozess überführt. Wenn Sie sich künftig den Weg zum Finanzamt ersparen möchten, nutzen Sie einfach die Möglichkeit der elektronischen Abgabe Ihrer Steuererklärung. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de und in unserer Rubrik Elster.

Welche Angelegenheiten erledigt das Servicezentrum?

  • Ausgabe von Vordrucken und Informationsmaterial
  • Erteilung allgemeiner steuerlicher Auskünfte
  • Entgegennahme von Steuererklärungen
  • Bearbeitung von Lohnsteuerermäßigungsanträgen
  • Erteilung von NV-Bescheinigungen
  • Erteilung von Grenzpendler-Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug
  • Gewährung von Fristverlängerungen für Arbeitnehmer
  • Aufnahme von Niederschriften

Welche Angelegenheiten können im Servicezentrum nicht bearbeitet werden?

Im Servicezentrum können Angelegenheiten insbesondere aus folgenden Bereichen nicht bearbeitet werden:

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Vollstreckung
  • Bewertung
  • Finanzkasse

Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls direkt an die für Ihr Anliegen zuständigen Ansprechpartner-/innen.

Wann ist der günstigste Zeitpunkt für einen Besuch?

Erfahrungsgemäß ist in der Zeit von 10.30 bis 12.00 Uhr mit hohen Besucherzahlen und damit mit Wartezeiten zu rechnen.

Wir empfehlen daher, Ihren Besuch möglichst vor diesen Zeitraum zu legen.

Weitere Informationen

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