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Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Ansbach
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Muss ich im Ruhestand Steuern zahlen?

Mit dem Alterseinkünfte-Rechner können Seniorinnen und Senioren selbst prüfen, ob sie eine Einkommensteuererklärung abgeben und Einkommensteuer zahlen müssen.

Aktuelle Themen

Hauptinhaltsbereich

Telefon-Hotlines der Steuerverwaltung

Haben Sie allgemeine Fragen zu folgenden Themen:

  • Abgeltungsteuer
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse, sowie Handwerkerleistungen (§ 35a Einkommensteuergesetz)
  • Alterseinkünftegesetz, Besteuerung von Renten und Versorgungsbezügen
  • Riester-Rente
  • Mini-Jobs
  • Bauabzugsteuer
  • Übertragung der Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger bei Bauleistungen (§ 13b Absatz 2 Nummer 4 Umsatzsteuergesetz)

Dann erreichen Sie das Service-Telefon der bayerischen Steuerverwaltung von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und am Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr unter der Rufnummer: 089 55899100 (Festnetzanschluss, Kosten gemäß Ihrem individuellen Festnetz- bzw. Mobilfunktarif).

Bei Fragen zu einem konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an das hierfür zuständige Finanzamt.

Bitte beachten Sie, dass wir als Finanzverwaltung keine steuerliche Beratung leisten dürfen.

Auf unseren Internetseiten finden Sie eine Sammlung häufig gestellter Fragen und Antworten .

Steuerliche Informationen finden Sie zudem in unseren Rubriken Aktuelles und Steuerinfos.

Haben Sie Fragen zur Bayerischen Grundsteuer?

Dann können Sie die Informationshotline unter 089 30 70 00 77 erreichen (Festnetzanschluss, Kosten gemäß Ihrem individuellen Festnetz- bzw. Mobilfunktarif)
Erreichbarkeit: Montag und Donnerstag: 09:00 bis 16:00 Uhr sowie Dienstag, Mittwoch und Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie auf www.grundsteuerreform.de und auf den Internetseiten der jeweiligen Bundesländer.

Sind Sie Auslandsrentnerin oder Auslandsrentner?

Für die Besteuerung der beschränkt steuerpflichtigen Rentenempfänger, die ausschließlich mit Renteneinkünften zu veranlagen sind, ist das Finanzamt Neubrandenburg bundesweit zentral zuständig:

Alle Kontaktdaten, Informationen, Häufig gestellte Fragen und Formulare finden Sie hier.

Möchten Sie eine Steuerhinterziehung anzeigen?

Telefonische Anzeigen nimmt der Bereitschaftsdienst der Steuerfahndungsstelle entgegen. Die Bereitschaft ist zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr und am Freitag von 8:00 bis 12:00.

Eine Liste der Bereitschaftsdienste finden sie auf der Seite Anzeige einer Steuerhinterziehung in unserer Rubrik "Häufig gestellte Fragen".

Haben Sie technische Fragen zur Anwendung von ELSTER, ELSTER-Transfer, der elektronischen Steuerkontoabfrage oder ElsterFormular?

Viele Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de

Sie können Ihre Fragen und Anliegen auch über das Kontaktformular: www.elster.de/elsterweb/hotline-kontakt/form senden.

Telefonisch erreichen Sie die Kolleginnen und Kollegen unter 0800 523 5055 (Gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz und aus den Mobilfunknetzen).

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