Stichwort- und Ansprechpartnersuche

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Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Ansbach
- Finanzkasse -
Mozartstraße 25
91522 Ansbach

Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums!

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Donnerstag:
    8.00 - 12.00 und
    13.00 - 15.00 Uhr
  • Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Servicezentrum

Neu: Terminvereinbarung für das Servicezentrum jetzt online vornehmen!

Onlinereservierung oder telefonische Terminvereinbarung: 09831 8009-176

Bitte beachten Sie: Die angegebene Telefonnummer dient ausschließlich der Terminvereinbarung zur Vorsprache im Servicezentrum!

Das Servicezentrum im Dienstgebäude Hindenburgplatz 1 ist die zentrale Ansprechstelle für Bürgerinnen und Bürger, die das Finanzamt ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich besuchen. Telefonisch ist das Servicezentrum nicht erreichbar.

Blick in das Servicezentrum

Bild vom Servicezentrum Bild vom Servicezentrum

Bild vom Servicezentrum Bild vom Servicezentrum

Wichtiger Hinweis für Ihren Besuch im Servicezentrum

Aus organisatorischen Gründen werden Steuererklärungen sowie die eingereichten Belege im Servicezentrum nur noch ohne Prüfung entgegengenommen und in einem nächsten Schritt in einen elektronischen Weiterverarbeitungsprozess überführt. Wenn Sie sich künftig den Weg zum Finanzamt ersparen möchten, nutzen Sie einfach die Möglichkeit der elektronischen Abgabe Ihrer Steuererklärung. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de und in unserer Rubrik Elster.

Welche Angelegenheiten erledigt das Servicezentrum?

  • Ausgabe von Vordrucken und Informationsmaterial
  • Erteilung allgemeiner steuerlicher Auskünfte
  • Entgegennahme von Steuererklärungen
  • Bearbeitung von Lohnsteuerermäßigungsanträgen
  • Erteilung von NV-Bescheinigungen
  • Erteilung von Grenzpendler-Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug
  • Gewährung von Fristverlängerungen für Arbeitnehmer
  • Aufnahme von Niederschriften

Welche Angelegenheiten können im Servicezentrum nicht bearbeitet werden?

Im Servicezentrum können Angelegenheiten insbesondere aus folgenden Bereichen nicht bearbeitet werden:

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Vollstreckung
  • Bewertung
  • Finanzkasse

Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls direkt an die für Ihr Anliegen zuständigen Ansprechpartner-/innen.

Weitere Informationen

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