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Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Vollstreckungsstelle

Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.

Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter finden Sie in unserer Rubrik Aktuelles / Versteigerungen

Veranlagungssteuern

Steuernummern Zustängigkeit Telefon
08221 902
+Nebenstelle
Arbeitsgebiet
121/150/00000 - 121/799/99999 Beitreibung Veranlagungssteuern allgemein 203
207
307
Vollstreckung
121/150/00000 - 121/799/99999 Beitreibung der Großrückstände,
Insolvenzverfahren und
gerichtliche Vergleiche
200
201
SF-Stelle
1 und 2

Stand: 23.08.2023

Vollstreckungsersuchen anderer Behörden

Zuständigkeit Arbeitsgebiet Telefon
08221 902
+Nebenstelle
Vollstreckungsersuchen anderer Behörden:
- Bußgeldstellen
- Landratsämter, etc
Vollstreckung
Kfz VE
218

Stand: 23.08.2023

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