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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Donnerstag:
    8.00 - 12.00 und
    14.00 - 15.00 Uhr
  • Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr

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Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Veranlagungsstelle für Steuerfälle mit Überschusseinkünften (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Steuernummern Buchstaben Telefon
08221 902
+Nebenstelle
Arbeits-
gebiet
121/300/00000 - 121/349/99999 A - BUCHM 339 ÜVSt 1.1
121/350/00000 - 121/396/99999 BUCHN - FERM 340 ÜVSt 1.2
121/397/00000 - 121/461/99999 FERN - HH 341 ÜVSt 2.1
121/462/00000 - 121/519/99999 HI - KRAUSE F 342 ÜVSt 2.2
121/520/00000 - 121/550/99999 KRAUSE G - LZ 343 ÜVSt 3.1
121/551/00000 - 121/575/99999 M - MOL 344 ÜVSt 3.2
121/576/00000 - 121/642/99999 MOM - RT 345 ÜVSt 4.1
121/643/00000 - 121/691/99999 RU - SEH 346 ÜVSt 4.2
121/692/00000 - 121/721/99999 SEI - STRD 357 ÜVSt 4.3
121/722/00000 - 121/786/99999 STRE - ZZ 348 ÜVSt 4.4
121/798/00000 - 121/799/99999 Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer 346
349
ÜVSt 6
121/296/00000 - 121/296/99999 EU/EWR - Bürger 346
349
ÜVSt 6

Stand: 15.01.2025

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