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Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums!
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
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Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
24 Stunden täglich
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Ansprechpartner
Steuerabzug nach § 50a EStG
Bearbeitung der Anmeldungen für den Steuerabzug nach § 50a EStG bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige.
Formulare und Merkblätter hierzu finden Sie in unserer Rubrik Formulare / Auslandssachverhalte / Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige
Neue Zuständigkeit für beschränkt Steuerpflichtige ab 1. Januar 2014!
Mit Wirkung ab 1. Januar 2014 wurde die Zuständigkeit für das Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach §§ 50 und 50a EStG bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige auf das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übertragen.
Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Günzburg ist das Finanzamt Neu-Ulm.
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