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Anschrift

Finanzamt
Garmisch-Partenkirchen
Dompfaffstr. 5
82467 Garmisch-Partenkirchen

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  • Mo - Do: 7.00 - 12.30 Uhr
  • Freitag: 7.00 - 12.00 Uhr

Von November bis Mai:

Donnerstag: 7.00 - 16.00 Uhr

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Amtsbezirk

Regulärer Amtsbezirk

Der Amtsbezirk des Finanzamts Garmisch-Partenkirchen umfasst den politischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Er liegt im Süden Bayerns. Im Südwesten, Süden und Südosten grenzt der Amtsbezirk an die Landesgrenze zwischen Bayern und Tirol bzw. an die Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich. angrenzende Nachbarlandkreise: Im Westen der Landkreis Ostallgäu, im Norden der Landkreis Weilheim-Schongau, im Osten der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.

Erweiterter Amtsbezirk

Neben der Grundzuständigkeit für die Verwaltung der Steuern im Amtsbezirk sind dem Finanzamt folgende weitere Aufgaben übertragen worden:

  • Veranlagung von Körperschaften einschließlich Kapitalertragsteuer und Abzugssteuern nach § 50 a EStG, Umsatzsteuer-Prüfung, Lohnsteuer-Außenprüfung der Betriebe mit 500 und mehr Arbeitnehmern, Betriebsprüfung und Liquiditätsprüfung für den Finanzamtsbezirk Weilheim Schongau
  • Liquiditätsprüfung für den Finanzamtsbezirk Landsberg

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