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Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Weilheim-Schongau
- Finanzkasse -
Hofstraße 23
82362 Weilheim

Weitere Kontaktdaten

Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums!

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Donnerstag:
    8.00 - 12.00 und
    14.00 - 15.00 Uhr
  • Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Bewertungsstelle

Sie liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Grundsteuer

Aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen und Videos zur Grundsteuerreform in Bayern finden Sie auf

www.grundsteuer.bayern.de


Verfahren/
Gemeinden
Telefon
08821 700
+Nebenstelle
Ertragswertverfahren für Garmisch-Partenkirchen 219
Ertragswertverfahren für Eschenlohe, Farchant, Grainau, Oberau, Ohlstadt 219
Ertragswertverfahren für übrige Gemeinden des Amtsbezirks 216
215
Sachwertverfahren und Bedarfsbewertung 214
216
161

Stand: 13.12.2022

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