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Finanzamt Freising
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Hauptinhaltsbereich

Neuorganisation der Körperschaftssteuer- und Betriebsprüfungsstellen

Das Jahr 2006 wird für das Finanzamt Freising erhebliche Veränderungen mit sich bringen. Der Aufgabenbereich des Amtes wird sich zum 01. 01. 2006 um die Zuständigkeit für die Veranlagung der Körperschaften aus den Landkreisen Dachau und Freising erweitern. Gleichzeitig erhält das Finanzamt die Betriebsprüfung für Dachau und Freising und die Umsatzsteuersonderprüfung. Dies bedeutet, dass das Finanzamt Freising um ein Drittel seiner bisherigen Größe wachsen wird. Seit September sind daher erhebliche Veränderungen im personellen Bereich im Gange, damit das Finanzamt seiner neuen Aufgabe gerecht werden kann.

Übergang der Zuständigkeit für Körperschaften aus Dachau und Freising

Zuteilung einer neuen Steuernummer

Bislang ist für die Körperschaften im Landkreis Freising das Finanzamt Landshut, für die Körperschaften im Landkreis Dachau das Finanzamt Fürstenfeldbruck zuständig. Nach der EDV-mäßigen internen Umstellung der Steuernummern können ab 19. Dezember 2005 die Akten verpackt und dann am 21. / 22. Dezember 2005 an das Finanzamt Freising gebracht werden. Ich bitte um Verständnis, dass in den abgebenden und in den aufnehmenden Ämtern in der 51. Kalenderwoche die Bearbeiter mit dem Umzug beschäftigt sind und daher kaum in der Lage sind Anfragen zu beantworten. Das Finanzamt Freising übernimmt die Zuständigkeit vollständig, es werden alle Akten und Vorgänge abgegeben. Laufende Vorgänge, Rechtsbehelfe, Kassenangelegenheiten, eventuelle Vollstreckungsakten und Finanzgerichtsverfahren übernimmt das neu zuständige Amt. Die Ämter Landshut und Fürstenfeldbruck haben dann keine Möglichkeit mehr Auskünfte zu geben, so dass sie sich dann nur noch an das Finanzamt Freising wenden können. Nach dem 16. Dezember erhalten alle betroffenen Körperschaften ein Schreiben, das über das neu zuständige Amt und die neue Steuernummer informiert.

Besonderheiten für die Lohnsteuer-Arbeitgeberfälle

Etwas Zeit in Anspruch nehmen wird die Vergabe der neuen Steuernummer auf die Lohnsteuer-Arbeitgeberfälle, die bereits bislang beim Finanzamt Freising erfasst waren. Diese Zusammenführung auf die einheitliche neue Steuernummer muss personell durchgeführt werden. Keine Änderung tritt ein für die Lohnsteuer-Arbeitgeberfälle, die ihren Sitz im Landkreis Dachau haben. Hier bleibt das Finanzamt Dachau zuständig, diese Steuernummer gilt unverändert weiter.

Umsatzsteuervoranmeldungen und Zahlungsverkehr

Die Umsatzsteuervoranmeldungen bitte ich ab 01. Januar 2006 elektronisch unter der neuen Steuernummer beim Finanzamt Freising abzugeben. Zahlungen auf die USt-Voranmeldung müssen ab diesem Zeitpunkt an das Finanzamt Freising geleistet werden. Sofern dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, gilt diese unverändert weiter. Dies gilt auch für alle anderen Zahlungen, wie Vorauszahlungen oder Abschlusszahlungen.

Das Sachgebiet Körperschaften

Die Leitung des Sachgebiets Körperschaften übernimmt Herr Erwin Robl. Die Körperschaften werden auch in Freising sach- und fachkundig betreut werden, wenngleich solche Umstellungsphasen immer auch Reibungsverluste mit sich bringen. Bitte suchen Sie bei Schwierigkeiten auch den persönlichen, telephonischen Kontakt, damit Fehler schnellstmöglich bereinigt und Hindernisse beseitigt werden können.

Die neue Betriebsprüfungsstelle

Beim Finanzamt Freising wird zum 01. 01. 2006 auch eine neue Betriebsprüfungsstelle eingerichtet. Die Leitung der Bp-Stelle übernimmt Herr Christoph Wackerbauer, das weitere Sachgebiet Bp leitet Herr Alois Alferi. Zunächst werden 18 Prüfer eingesetzt, davon befinden sich aber einige noch in der Bp-Ausbildung. Ich bitte daher um Verständnis, wenn in der ersten Zeit verstärkt erfahrene Prüfer mit noch auszubildenden Prüfern sich zur Bp anmelden. Die bislang geltenden Spezialzuständigkeiten in der Betriebsprüfung für Landwirte, Banken und Versorgungsbetriebe wird zum 01. 01. 2006 generell aufgehoben, so dass auch diese Zuständigkeit für die Region auf das Finanzamt Freising übergeht. Bereits begonnene Betriebsprüfungen werden noch vom bisher zuständigen Amt zu Ende geführt.

Erreichbarkeit

Beim Finanzamt Freising sind 50% der Beschäftigten teilzeitbeschäftigt. Mit Teilzeitbeschäftigung können viele Kolleginnen und Kollegen Familie und Beruf miteinander vereinbaren. Sie stehen aber damit nicht täglich oder nur in einer geringen Stundenzahl als Ansprechpartner zur Verfügung. Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind angewiesen zuverlässig mit dem Anrufbeantworter zu arbeiten.
Bitte benutzen Sie aber auch den Zugang ins Amt per E-Mail (poststelle.fa-fs@finanzamt.bayern.de) oder Fax (08161 493-106).
Ihre Fragen und Anliegen werden wir schnellstmöglich bearbeiten.

 

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