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Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums!

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Donnerstag:
    8.00 - 12.00 und
    13.00 - 15.00 Uhr
  • Freitag:
    8.00 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Grunderwerbsteuerstelle

Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.

Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sog. Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.

Zuständig für grunderwerbsteuerliche Vorgänge in unserem Amtsbezirk ist das Finanzamt Kelheim.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!

Sachgebiet/
Arbeitseinheit
Steuernummern Bezirke Telefon
09441 201
+Nebenstelle
AV 4 / GR 1 126/800/00000 - 126/804/99999 Landkreise Kelheim und Freising 227
AV 4 / GR 1 126/811/00000 - 126/818/99999 Landkreise Ingolstadt und Eichstätt 139
AV 4 / GR 2 126/840/00000 - 126/844/99999 Landkreise Freising, Erding und Eichstätt 127
AV 4 / GR 2 126/850/00000 - 126/852/99999 Landkreise Eichstätt, Kelheim und Ingolstadt 327
AV 4 / GR 2 126/870/00000 - 126/871/99999 Landkreise Eichstätt, Kelheim und Ingolstadt 327
AV 4 / GR 2 126/853/00000 - 126/865/99999 Landkreis Erding und Freising 228
AV 4 / GR 2 126/866/00000 - 126/876/99999 Landkreis Erding und Freising 128
AV 4 / GR 2 126/877/00000 - 126/880/99999 Landkreis Erding 328

Stand: 25.09.2023

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