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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
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Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
24 Stunden täglich
Hauptinhaltsbereich
Ansprechpartner
Bewertungsstelle
Sie liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.
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Formulare und Ausfüllanleitungen für die Einheitsbewertung
(Grundlage für die Grundsteuer) -
Formulare und Ausfüllanleitungen für die Feststellung des Bedarfswerts
(Grundlage für die Erbschaft-/Schenkungsteuer und die Grunderwerbsteuer)
Grundsteuer
Aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen und Videos zur Grundsteuerreform in Bayern finden Sie auf
Sachgebiet | Verfahren/Gemeinden | Telefon 08161 493 +Nebenstelle |
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AV 08 | Sachwertverfahren, Bedarfsbewertung | 4150 4160 |
AV 08 | Bedarfsbewertung | 4151* 4152* |
AV 08 Bew 1 |
Einheitsbewertung für Freising | 4158 4159 |
AV 08 Bew 2 |
Einheitsbewertung für Allershausen, Hörgertshausen, Hohenkammer, Kirchdorf, Rudelzhausen | 4154* |
AV 08 Bew 2 |
Einheitsbewertung für Fahrenzhausen, Gammelsdorf, Mauern, Nandlstadt, Paunzhausen, Wang, Wolfersdorf | 4155 |
AV 08 Bew 2 |
Attenkirchen, Au, Haag | 4156* |
AV 08 Bew 2 |
Moosburg | 4157* |
AV 08 Bew 3 |
Hallbergmoos, Langenbach | 4161* |
AV 08 Bew 3 |
Neufahrn, Zolling | 4162 |
AV 08 Bew 3 |
Eching, Kranzberg, Marzling | 4163 |
Stand: 24.06.2024
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar
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