Dienstag, 30. Juni 2026
27. Kalenderwoche

Zusatzinfos am rechten Rand

Unsere Internetseiten

Mit Google auf unseren Internetseiten suchen nach:

Steuerberater

Norm suchen

Google-Schnellsuche bei www.gesetze-im-internet.de nach der aktuellen Fassung des ...

Hauptinhaltsbereich

Progressionsvorbehalt-Rechner

Überspringe Erläuterung des Progressionsvorbehalts

Progressionsvorbehalt

Entgelt-, Lohn- und Einkommensersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder das Elterngeld, der Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit und bestimmte Einkünfte bleiben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zwar außer Ansatz. Durch ihre Berücksichtigung im Rahmen des sog. Progressionsvorbehalts beeinflussen sie jedoch den Steuersatz und damit die Einkommensteuer.

Der Progressionsvorbehalt-Rechner ermittelt die einkommensteuerliche Belastung (Einkommensteuer ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts und informiert über die prozentuale und betragsmäßige Mehrbelastung.

Hinweis:
Welche Leistungen und Einkünfte im einzelnen dem Progressionsvorbehalt unterliegen und mit welchem Betrag diese anzusetzen sind (z. B. ggf. Verminderung durch den Abzug von Werbungskosten), regelt § 32b des Einkommensteuergesetzes.

Ihre Angaben


Einkommensteuertarif

Zu den Zusatzinfos am rechten Rand

FABADIR mitgestalten!

Vermissen Sie einen Link oder eine Rubrik oder haben Sie bei FABADIR einen toten Link festgestellt?

Bitte schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an!