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Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Schwabach
- Finanzkasse -
Theodor-Heuss-Straße 63
91126 Schwabach

Telefonische Erreichbarkeit der Zentralisierten Finanzkasse

  • Montag - Donnerstag:
    09:00 - 12:00 und
    13:00 - 15:00 Uhr
  • Freitag:
    09:00 - 12:00 Uhr

Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums!

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Zentralstelle für die Bewertung anderer Wirtschaftsgüter als Grundvermögen

Diese Stelle bewertet im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 Bewertungsgesetz (BewG) für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer das Betriebsvermögen, die Anteile an Kapitalgesellschaften und die sonstigen Wirtschaftsgüter.

Zuständig ist das Finanzamt Hof.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!

Arbeitsbereich Telefon
09281 929
+NSt
Dienststelle
Bewertung anderer Wirtschaftsgüter als Grundvermögen
(§ 151 BewG)
1155
1156
1157
1158
1197
Hof

Stand: 28.08.2023

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