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Zuständige Finanzkasse
Finanzamt Schwabach
- Finanzkasse -
Theodor-Heuss-Straße 63
91126 Schwabach
Telefonische Erreichbarkeit der Zentralisierten Finanzkasse
- Montag - Donnerstag:
09:00 - 12:00 und
13:00 - 15:00 Uhr - Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums!
Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
24 Stunden täglich
Hauptinhaltsbereich
Ansprechpartner
Zentralstelle für die Bewertung anderer Wirtschaftsgüter als Grundvermögen
Diese Stelle bewertet im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 Bewertungsgesetz (BewG) für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer das Betriebsvermögen, die Anteile an Kapitalgesellschaften und die sonstigen Wirtschaftsgüter.
Zuständig ist das Finanzamt Hof.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!
Arbeitsbereich | Telefon 09281 929 +NSt |
Dienststelle |
---|---|---|
Bewertung anderer Wirtschaftsgüter als Grundvermögen (§ 151 BewG) |
1155 1156 1157 1158 1197 |
Hof |
Stand: 28.08.2023
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