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Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Schwabach
- Finanzkasse -
Theodor-Heuss-Straße 63
91126 Schwabach

Telefonische Erreichbarkeit der Zentralisierten Finanzkasse

  • Montag - Donnerstag:
    09:00 - 12:00 und
    13:00 - 15:00 Uhr
  • Freitag:
    09:00 - 12:00 Uhr

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Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

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Ansprechpartner

Ausländische Unternehmer und Arbeitgeber

Zuständig für die Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen aller Rechtsformen (außerhalb der Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie für deren Lohnsteuererhebung (§ 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG) und für die Einkommensbesteuerung der ausländischen Verleiher außerhalb des Baubereichs ist das Zentralfinanzamt Nürnberg

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