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Zuständige Finanzkasse
Finanzamt Schwabach
- Finanzkasse -
Theodor-Heuss-Straße 63
91126 Schwabach
Telefonische Erreichbarkeit der Zentralisierten Finanzkasse
- Montag - Donnerstag:
09:00 - 12:00 und
13:00 - 15:00 Uhr - Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
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Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
24 Stunden täglich
Hauptinhaltsbereich
Ansprechpartner
Ausländische Unternehmer und Arbeitgeber
Zuständig für die Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen aller Rechtsformen (außerhalb der Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie für deren Lohnsteuererhebung (§ 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG) und für die Einkommensbesteuerung der ausländischen Verleiher außerhalb des Baubereichs ist das Zentralfinanzamt Nürnberg
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