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Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Schrobenhausen
- Finanzkasse -
Rot-Kreuz-Straße 2
86529 Schrobenhausen

Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums!

Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Freitag:
    8.30 - 11.30
  • Montag - Donnerstag
    13.30 - 15.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

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Ansprechpartner

Steuerliche Hilfsmaßnahmen

Für von Unwettern und anderen Naturkatastrophen Geschädigte können steuerliche Hilfsmaßnahmen gewährt werden. In Betracht kommen dabei Stundungen, die vorübergehende Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen, die Herabsetzung von Vorauszahlungen, Sonderabschreibungen beim Wiederaufbau von Betriebsgebäuden und Ersatzbeschaffung beweglicher Anlagegüter, Bildung von Rücklagen, Vergünstigungen bei Vermietungsobjekten, Aufwendungen für existenziell notwendige Gegenstände (Wohnung, Hausrat, Kleidung) als außergewöhnliche Belastungen.

Weitere Informationen zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der für Sie zuständigen Veranlagungsstelle gerne zur Verfügung. Die Telefondurchwahlnummer finden Sie auch auf Ihren Steuerbescheiden.

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