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Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unseres Servicezentrums!
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
- Montag - Donnerstag:
7.30 - 12.00 Uhr und
13.00 - 15.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
24 Stunden täglich
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Schützen Sie Ihre Daten!
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Servicezentrum
Neu: Terminvereinbarung für das Servicezentrum jetzt online vornehmen!
Onlinereservierung oder telefonische Terminvereinbarung: 08721 981-406
Bitte beachten Sie: Die angegebene Telefonnummer dient ausschließlich der Terminvereinbarung zur Vorsprache im Servicezentrum!
Unser Servicezentrum im Dienstgebäude Pfarrkirchener Straße 71 ist die zentrale Ansprechstelle für Bürgerinnen und Bürger, die das Finanzamt ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich besuchen.
Telefonisch erreichen Sie das Servicezentrum unter der Rufnummer 08721 981-401, 08721 981-404 und 08721 981-405.
Wichtiger Hinweis für Ihren Besuch im Servicezentrum
Aus organisatorischen Gründen werden Steuererklärungen sowie die eingereichten Belege im Servicezentrum nur noch ohne Prüfung entgegengenommen und in einem nächsten Schritt in einen elektronischen Weiterverarbeitungsprozess überführt. Wenn Sie sich künftig den Weg zum Finanzamt ersparen möchten, nutzen Sie einfach die Möglichkeit der elektronischen Abgabe Ihrer Steuererklärung. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de und in unserer Rubrik Elster.
Welche Angelegenheiten erledigt das Servicezentrum?
- Ausgabe von Vordrucken und Informationsmaterial
- Erteilung allgemeiner steuerlicher Auskünfte
- Entgegennahme von Steuererklärungen
- Bearbeitung von Lohnsteuerermäßigungsanträgen
- Erteilung von NV-Bescheinigungen
- Erteilung von Grenzpendler-Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug
- Gewährung von Fristverlängerungen für Arbeitnehmer
- Aufnahme von Niederschriften
- Erstmalige Vor-Ort-Registrierung in Mein ELSTER
(wichtige Informationen finden Sie in der Rubrik „ELSTER“)
Welche Angelegenheiten können im Servicezentrum nicht bearbeitet werden?
Im Servicezentrum können Angelegenheiten insbesondere aus folgenden Bereichen nicht bearbeitet werden:
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Körperschaftsteuer
- Vollstreckung
- Bewertung
- Finanzkasse
Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls direkt an die für Ihr Anliegen zuständigen Ansprechpartner-/innen.
Weitere Informationen
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