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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag - Donnerstag:
    7.30 - 12.00 Uhr und
    13.00 - 15.00 Uhr
    Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Bewertungsstelle

Sie liefert dem Veranlagungsbereich wichtige Besteuerungsgrundlagen, die im Zusammenhang mit Grundbesitz stehen (z.B. Einstufung als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Art der Gewinnermittlung in der Landwirtschaft). Außerdem sind die festgestellten Einheitswerte des Grundbesitzes elementarer Bestandteil zur Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinden. Die im Bedarfsfall festzustellenden Grundbesitzwerte sind Besteuerungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer.

Grundsteuer

Aktuelle Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen und Videos zur Grundsteuerreform in Bayern finden Sie auf

www.grundsteuer.bayern.de


Gemeinden Telefon
08721 981
+Nebenstelle
alle 422
Bad Birnbach
Dietersburg
Egglham
Triftern
425
Hebertsfelden
Simbach/Inn
424
Pfarrkirchen 427
Arnstorf
Malgersdorf
428
Eggenfelden 421
426
429
Falkenberg
Geratskirchen
Julbach
Massing
Reut
Rimbach
Tann
473
Gangkofen
Johanniskirchen
Kirchdorf/Inn
Roßbach
Wittibreut
420
Bayerbach
Ering
Mitterskirchen
Postmünster
Schönau
Stubenberg
Unterdietfurt
Wurmannsquick
Zeilarn
423

Stand: 23.08.2023

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