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Dienstgebäude

Finanzamt Coburg
Rodacher Str. 4
96450 Coburg
Verkehrsverbindung

Öffnungszeiten Servicezentrum

Montag: 8.00 - 13.00 Uhr
Dienstag: 8.00 - 13.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
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Hauptinhaltsbereich

Zuständigkeit anderer Finanzbehörden

Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Coburg, sondern bei anderen Finanzbehörden bearbeitet:

Steuerliche Angelegenheit Zuständige Finanzbehörde
Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Hof
Gewerbesteuer (Festsetzung und Erhebung) Stadt-/Gemeindeverwaltung
Grundsteuer (Festsetzung und Erhebung) Stadt-/Gemeindeverwaltung
Hundesteuer Stadt-/Gemeindeverwaltung
Verbrauchsteuern (z.B. Mineralölsteuer) Zollverwaltung
Kapitalverkehrsteuern und sonstige Verkehrsteuern Zentralfinanzamt Nürnberg
Umsatzsteuer der im Ausland ansässigen Unternehmen Zentralfinanzamt Nürnberg
Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen aller Rechtsformen (außerhalb der Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie die Lohnsteuererhebung (§38 (1) S. 1 Nr. 2 EStG) und Einkommensbesteuerung der ausländischen Verleiher (außerhalb des Baubereichs) Zentralfinanzamt Nürnberg
Steuerfahndung (bei Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und organisierter Kriminalität) Finanzamt Nürnberg-Süd
Steuerfahndung in sonstigen Fällen Finanzamt Bayreuth
Bußgeld- und Strafsachen Finanzamt Hof

Stand: 12.06.2017

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