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Dienstgebäude
Finanzamt Coburg
Rodacher Str. 4
96450 Coburg
Verkehrsverbindung
Öffnungszeiten Servicezentrum
Montag: 8.00 - 13.00 Uhr
Dienstag: 8.00 - 13.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
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Kontaktmöglichkeiten
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Hauptinhaltsbereich
Zuständigkeit anderer Finanzbehörden
Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Coburg, sondern bei anderen Finanzbehörden bearbeitet:
Steuerliche Angelegenheit | Zuständige Finanzbehörde |
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Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Hof |
Gewerbesteuer (Festsetzung und Erhebung) | Stadt-/Gemeindeverwaltung |
Grundsteuer (Festsetzung und Erhebung) | Stadt-/Gemeindeverwaltung |
Hundesteuer | Stadt-/Gemeindeverwaltung |
Verbrauchsteuern (z.B. Mineralölsteuer) | Zollverwaltung |
Kapitalverkehrsteuern und sonstige Verkehrsteuern | Zentralfinanzamt Nürnberg |
Umsatzsteuer der im Ausland ansässigen Unternehmen | Zentralfinanzamt Nürnberg |
Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen aller Rechtsformen (außerhalb der Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie die Lohnsteuererhebung (§38 (1) S. 1 Nr. 2 EStG) und Einkommensbesteuerung der ausländischen Verleiher (außerhalb des Baubereichs) | Zentralfinanzamt Nürnberg |
Steuerfahndung (bei Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und organisierter Kriminalität) | Finanzamt Nürnberg-Süd |
Steuerfahndung in sonstigen Fällen | Finanzamt Bayreuth |
Bußgeld- und Strafsachen | Finanzamt Hof |
Stand: 12.06.2017
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