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Dienstgebäude
Finanzamt Coburg
Rodacher Str. 4
96450 Coburg
Verkehrsverbindung
Öffnungszeiten Servicezentrum
Montag: 8.00 - 13.00 Uhr
Dienstag: 8.00 - 13.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
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Kontaktmöglichkeiten
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Hauptinhaltsbereich
Aufgaben
Das Finanzamt Coburg ist innerhalb seines Amtsbezirks, der kreisfreien Stadt Coburg und des Landkreises Coburg, zuständig für die Festsetzung und Erhebung folgender Steuern, Zulagen und Messbeträge:
- Bauabzugsteuer
- Einkommensteuer
- Grunderwerbsteuer
- Kapitalertragsteuer
- Körperschaftsteuer
- Lohnsteuer
- Umsatzsteuer
- Arbeitnehmer-Sparzulage
- Eigenheimzulage
- Investitionszulage
- Wohnungsbauprämie
- Gewerbesteuermessbetrag (nur Festsetzung)
- Grundsteuermessbetrag (nur Festsetzung)
Des Weiteren ist das Finanzamt Coburg in diesem Bereich zuständig für die Durchführung von:
- Betriebsprüfungen
- Umsatzsteuerprüfungen
- Lohnsteuerprüfungen
Zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist die zentralisierte Finanzkasse beim Finanzamt Lichtenfels.
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