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Dienstgebäude

Finanzamt Coburg
Rodacher Str. 4
96450 Coburg
Verkehrsverbindung

Öffnungszeiten Servicezentrum

Montag: 8.00 - 13.00 Uhr
Dienstag: 8.00 - 13.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
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Kontaktmöglichkeiten


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Hauptinhaltsbereich

Aufgaben

Das Finanzamt Coburg ist innerhalb seines Amtsbezirks, der kreisfreien Stadt Coburg und des Landkreises Coburg, zuständig für die Festsetzung und Erhebung folgender Steuern, Zulagen und Messbeträge:

  • Bauabzugsteuer
  • Einkommensteuer
  • Grunderwerbsteuer
  • Kapitalertragsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Lohnsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Arbeitnehmer-Sparzulage
  • Eigenheimzulage
  • Investitionszulage
  • Wohnungsbauprämie
  • Gewerbesteuermessbetrag (nur Festsetzung)
  • Grundsteuermessbetrag (nur Festsetzung)

Des Weiteren ist das Finanzamt Coburg in diesem Bereich zuständig für die Durchführung von:

  • Betriebsprüfungen
  • Umsatzsteuerprüfungen
  • Lohnsteuerprüfungen

Zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist die zentralisierte Finanzkasse beim Finanzamt Lichtenfels.

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