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Zuständige Finanzkasse
Finanzamt Weiden i. d. OPf.
- Finanzkasse -
Schlörplatz 2 und 4
92637 Weiden
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... und die Steuern exakt bei Fälligkeit automatisch vom Bankkonto abbuchen lassen.
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Für Ihren persönlichen Besuch beachten Sie bitte die Öffnungszeiten unserer Servicezentren!
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
- Montag - Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
Hauptinhaltsbereich
Ansprechpartner
Stundungs- und Erlass-Stelle
Diese Stelle ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Steuern und Nebenleistungen zuständig, wenn geltend gemacht wird, dass deren Entrichtung ganz oder teilweise unbillig sei. Wird dagegen eine Stundung wegen zu erwartender Erstattungsansprüche begehrt, ist Ansprechpartner die jeweils zuständige Stelle, die auch die Steuererklärung bearbeitet.
Vordrucke für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse finden Sie in unserer Rubrik Formulare / Steuerzahlung, Abschnitt "Stundung und Erlass / Vollstreckung".
Hinweis:
- Über Anträge auf Stundung oder Erlass von Grunderwerbsteuer entscheidet die Grunderwerbsteuerstelle
Arbeitsbereich | Steuernummern | Telefon 09971 488 +Nebenstelle |
---|---|---|
Stundungs- und Erlass-Stelle | 211/100/00000 - 211/799/99999 | 115 |
Stand: 22.08.2023
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