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Zuständige Finanzkasse
Finanzamt Weiden i. d. OPf.
- Finanzkasse -
Schlörplatz 2 und 4
92637 Weiden
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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen
- Montag - Freitag:
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Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.
Telefonische Auskünfte
Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.
24 Stunden täglich
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Ansprechpartner
Steuerliche Hilfsmaßnahmen
Für von Unwettern und anderen Naturkatastrophen Geschädigte können steuerliche Hilfsmaßnahmen gewährt werden. In Betracht kommen dabei Stundungen, die vorübergehende Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen, die Herabsetzung von Vorauszahlungen, Sonderabschreibungen beim Wiederaufbau von Betriebsgebäuden und Ersatzbeschaffung beweglicher Anlagegüter, Bildung von Rücklagen, Vergünstigungen bei Vermietungsobjekten, Aufwendungen für existenziell notwendige Gegenstände (Wohnung, Hausrat, Kleidung) als außergewöhnliche Belastungen.
Weitere Informationen zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der für Sie zuständigen Veranlagungsstelle gerne zur Verfügung. Die Telefondurchwahlnummer finden Sie auch auf Ihren Steuerbescheiden.
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