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Zuständige Finanzkasse
Finanzamt Traunstein
Finanzkasse
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Telefonische Auskünfte
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Ansprechpartner
Bodenschätzung/Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger und Vermessungsbeamter
Sie liefert der Bewertungsstelle die Bewertungsgrundlagen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach dem Bodenschätzungsgesetz dienen diese Ergebnisse darüber hinaus als Grundlagenwerte vor allem den Aufgaben der Agrarpolitik (Vergabe von Subventionen), der Vorbereitung von Flurneuordnungen und Meliorationen, dem landwirtschaftlichen Beleihungswesen, der Ermittlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Straßenbau), der Planung von Projekten im Umweltbereich, sowie als Beitragsgrundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.
Weitere Informationen zur Bodenschätzung
Ansprechpartner
Arbeits- bereich |
Name | Telefon 08677 8706 +Nebenstelle |
|
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ALS | Herr Brunnhuber | 326 | poststelle.fa-burgh@ finanzamt.bayern.de |
VB | Herr Wankner | 326 | poststelle.fa-burgh@ finanzamt.bayern.de |
Stand: 14.03.2024
Weitere Informationen
Die amtliche Bodenschätzung geht auf ein noch heute gültiges Gesetz von 1934 zurück. Sie ist in Deutschland die einzige, parzellengenaue Bestandsaufnahme der landw. genutzten Böden nach Bodenart (Sand, Lehm, Ton, Moor), Nutzung (Acker, Grünland, Hutung, Streu, Geringstland) und der Ertragsfähigkeit (beste Lage = 100, schlechteste Lage = 1). Zudem werden alle sonstigen Nutzungen wie Wald, Gehölz, Unland, Wasser, Schutzflächen u.a. aufgemessen und kartiert.
Die Aufnahme und Bewertung liegt aus überwiegend steuerlichen Gründen in der Hand der Finanzverwaltung, um für das ganze Bundesgebiet eine einheitliche und gerechte Bemessungsgrundlage beim land- und forstw. Einheitswert, der Grundsteuer, der Erbschafts- und Schenkungssteuer, der land- und forstw. Buchwertansätze und anderer Besteuerungs-, Beitrags- und Fördergrundlagen zu gewährleisten.
Die flächendeckende Erstaufnahme wurde Mitte der fünfziger Jahre abgeschlossen. Seither werden in regelmäßigen ca. zehnjährigen Zeitabständen und nach Flurneuordnungsverfahren die wesentlichen land- und forstw. Nutzungsarten- und Bonitätsveränderungen von Amts wegen, sowie auf Antrag (siehe Antragsformular) kostenfrei anhand der Luftbildaufnahmen ermittelt, vor Ort aufgenommen und kartiert. Nach einer Offenlegungs- und Rechtsmittelfrist im Finanzamt werden die festgestellten Veränderungen vom zuständigen Vermessungsamt in die amtlichen Flurkarten, in das Liegenschaftskataster und in das Grundbuch zur fortlaufenden Aktualisierung übernommen.
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