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Kontaktdaten
Dienstgebäude
Finanzamt Bayreuth
Maximilianstr. 12/14
95444 Bayreuth
Öffnungszeiten Servicezentrum
Montag: 8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag: 8.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Telefon
Telefax
- 0921 609-1011
- Weitere Faxnummern
poststelle.fa-bt@
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Hauptinhaltsbereich
Zuständigkeit anderer Finanzbehörden
Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Bayreuth, sondern bei anderen Finanzbehörden bearbeitet.
Steuerliche Angelegenheit | Zuständige Finanzbehörde |
---|---|
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Hof |
Kapitalverkehrssteuern und sonstige Verkehrssteuern | Zentralfinanzamt Nürnberg |
Gesonderte Feststellung des Gewinns von ausländischen Personengesellschaften an denen Inländer beteiligt sind | Zentralfinanzamt Nürnberg |
Betriebsprüfung der Kreditinstitute und der Versicherungsunternehmen | Zentralfinanzamt Nürnberg |
Betriebsprüfung der Versorgungsbetriebe | Finanzamt Bamberg |
Grunderwerbsteuer | Finanzamt Bamberg |
Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen aller Rechtsformen (außerhalb der Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie der Lohnsteuererhebung (§ 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) und Einkommensbesteuerung der ausländischen Verleiher außerhalb des Baubereichs. | Zentralfinanzamt Nürnberg |
Bekämpfung der Schwarzarbeit, der illegalen Beschäftigung und der organisierten Kriminalität | Finanzamt Nürnberg-Süd |
Stand: 05.03.2018
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