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Kontaktdaten
Dienstgebäude
Finanzamt Bayreuth
Maximilianstr. 12/14
95444 Bayreuth
Öffnungszeiten Servicezentrum
Montag: 8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag: 8.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Telefon
Telefax
- 0921 609-1011
- Weitere Faxnummern
poststelle.fa-bt@
finanzamt.bayern.de
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Hauptinhaltsbereich
Erweiterter Amtsbezirk
Der reguläre Amtsbezirk des Finanzamts Bayreuth umfasst das Gebiet des Landkreises Bayreuth. In folgenden steuerlichen Angelegenheiten ist das Finanzamt Bayreuth aber auch für Fälle in den Amtsbezirken anderer Finanzämter örtlich zuständig.
Lohnsteueraußenprüfung
Neben allen Betrieben in der Stadt und im Landkreis Bayreuth prüft sie auch alle Betriebe des Landkreises und der Stadt Kulmbach, die mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt haben.
Umsatzsteuersonderprüfung
Sie prüft alle Betriebe in der Stadt Bayreuth und in den Landkreisen Bayreuth und Kulmbach, einschließlich der Stadt Kulmbach.
Körperschaftsteuerstelle
Sie ist zuständig für die Veranlagung der Körperschaften, die ihren Sitz in den Finanzamtsbezirken Kulmbach oder Bayreuth haben.
Bußgeld- und Strafsachenstelle
Das Finanzamt Bayreuth ist auch zuständig für die Bußgeld- und Strafsachenfälle in den Amtsbezirken der Finanzämter Bamberg, Forchheim, Kulmbach und Zeil am Main (mit den Außenstellen Ebern und Hofheim).Betriebsprüfungsstelle
Sie ist zuständig für Betriebsprüfungen der Groß-, Mittel- und Kleinbetriebe in den Finanzamtsbezirken Bayreuth und Kulmbach.
Steuerfahndung
Die örtliche Zuständigkeit der Steuerfahndungsstelle beim Finanzamt Bayreuth erstreckt sich auf den gesamten Regierungsbezirk Oberfranken sowie den Amtsbezirk des unterfränkischen Finanzamts Zeil am Main (mit den Außenstellen Ebern und Hofheim).
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