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Zuständige Finanzkasse

Finanzamt Hof
-Finanzkasse-
Ernst-Reuter-Str. 60
95030 Hof

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Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen

  • Montag bis Freitag:
    8:00 - 12:00 Uhr
  • Montag:
    13:00 - 16:00 Uhr
  • Donnerstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

Bitte beachten Sie die abweichenden Telefonsprechzeiten der Arbeitnehmerstelle (Veranlagung von Arbeitnehmern und Rentnern, Steuernummern 300 - 786)
Telefonzeiten der AN:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag:
09:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 - 16:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt ist.
Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Ihr(e) Ansprechpartner(in) ggfs. auch zu den genannten Zeiten nicht vollumfänglich erreichbar ist.

Telefonische Auskünfte

Die Telefon- und E-Mail-Services der Steuerverwaltung beantworten Ihre allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht.

Hauptinhaltsbereich

Ansprechpartner

Haftungsprüfungsstelle

Kann der Steuerschuldner seine Verbindlichkeiten nicht bezahlen und ist auch die Zwangsvollstreckung gegen ihn erfolglos oder nicht erfolgversprechend, so können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen im Wege der Haftung auch andere Personen in Anspruch genommen werden.

Die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Dritten obliegt der Haftungsprüfungsstelle. Eine Inanspruchnahme erfolgt durch Haftungsbescheid gegenüber dem Dritten (Haftungsschuldner).

Die Haftungsinanspruchnahme des Arbeitgebers wegen nicht ordnungsgemäßer Abführung der Lohnsteuer erfolgt durch die Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle

Arbeitsbereich Telefon 0921 609 +Nebenstelle
Zentrale Haftungsprüfung 2551

Stand: 22.08.2023

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