Finanzamt
Wolfratshausen-Bad Tölz

FA-Nr: 9169 (Wolfratshausen) und 9104 (Bad Tölz)

Aufgaben

Das Finanzamt Wolfratshausen-Bad Tölz ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung …

  • der Einkommensteuer,
  • der Lohnsteuer,
  • des Solidaritätszuschlags und
  • der Umsatzsteuer

sowie für die Festsetzung ..

  • der Eigenheimzulage,
  • des Gewerbesteuermessbetrags und
  • der Investitionszulage nach dem InvZulG.

Zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist die zentralisierte Finanzkasse beim Finanzamt Weilheim-Schongau.

Weitere Informationen über die Arbeitsbereiche im Finanzamt Wolfratshausen-Bad Tölz und über andere zuständige Finanzbehörden finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner.

Zuständigkeit anderer Finanzbehörden

Die folgenden steuerlichen Angelegenheiten werden nicht vom Finanzamt Wolfratshausen-Bad Tölz sondern von anderen Finanzbehörden erledigt:

Steuerliche Angelegenheit Zuständige Finanzbehörde
Veranlagung von Körperschaften Finanzamt Miesbach
Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Kaufbeuren
Grunderwerbsteuer Finanzamt Weilheim
Sonstige Verkehrsteuern Finanzamt München
Betriebsprüfung Finanzamt Miesbach
Umsatzsteuerprüfung Finanzamt Miesbach
Steuerbußgeld- und Strafsachen Finanzamt Rosenheim
Steuerfahndung Finanzamt Rosenheim

Stand: 02.08.2022