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Dienstgebäude

Finanzamt Bad Neustadt
Meininger Straße 39
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
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Öffnungszeiten Servicezentrum

Montag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr

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Geschichte

Durch die Säkularisation im Jahre 1803 wird der bayerische Staat Rechtsnachfolger des Klosters Maria Bildhausen. Aus dem Klosteramt mit Zehntstelle im "Bildhäuser Hof" in Neustadt wird im Jahre 1809 ein königlich bayerisches Rentamt. Durch die Reichsverfassung von 1919 wird es ein Finanzamt der Reichsfinanzverwaltung.

Alte Ansicht von Neustadt

Bis zum Jahre 1928 bestand der Amtsbereich des Finanzamts Neustadt aus dem Gebiet des damaligen Landkreises. Seit 1922 plante man jedoch die Errichtung eines neuen Amtsgebäudes in Neustadt mit dem Ziel, das Finanzamt Neustadt a.d.Saale mit den Finanzämtern Mellrichstadt, Münnerstadt und Königshofen zu vereinigen. Mit dem Bau wurde, nachdem die Stadt Neustadt das Baugelände dem Deutschen Reich unentgeltlich zur Verfügung gestellt hatte, in 1931 begonnen. Bezogen wurde er im Jahr 1932. Die Stadt Neustadt betrachtete den Neubau des Finanzamts und die Vereinigung mit den Finanzämtern Mellrichstadt, Münnerstadt (1928) und Königshofen (1932) als Entschädigung für das in 1879 verlorene Bezirksgericht.

Der Amtsbezirk des Finanzamts Bad Neustadt a.d.Saale (Baderhebung im Kalenderjahr 1934) wurde im Herbst 1945 um die im Landkreis Mellrichstadt gelegene Enklave des Landes Thüringen, bestehend aus den Gemeinden Ostheim v.d.Rhön, Sondheim v.d.Rhön, Stetten und Urspringen vergrößert. Im Jahre 1961 wurden die zum Landkreis Bad Kissingen gehörenden Gemeinden Haard und Nüdlingen wegen ihrer Verkehrslage aus dem Finanzamtsbezirk Bad Neustadt a.d.S. ausgegliedert und dem Finanzamt Bad Kissingen zugeteilt. Im Zuge der Gebietsreform wurden 1973 die ehemaligen Landkreise Königshofen i.Gr., Mellrichstadt und Bad Neustadt a.d.Saale zu dem neuen Landkreis "Rhön-Grabfeld" zusammengeschlossen. Die Einräumigkeit der Verwaltung erforderte die Abgabe der Gemeinden des alten Amtsgerichtsbezirks Münnerstadt. Hiervon wurde jedoch zum 1.5.78 die Gemeinde Burglauer wieder dem Landkreis Rhön-Grabfeld und damit dem Amtsbezirk des Finanzamts Bad Neustadt a.d.Saale eingegliedert.

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