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Dienstgebäude

Finanzamt Bad Kissingen
Bibrastraße 10
97688 Bad Kissingen
Verkehrsverbindung

Öffnungszeiten Servicezentrum

Montag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
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Kontaktmöglichkeiten


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Hauptinhaltsbereich

Amtsbezirk

Informationen zur örtlichen Zuständigkeit des Finanzamts Bad Kissingen.

 

Regulärer Amtsbezirk

Der reguläre Amtsbezirk des Finanzamts Bad Kissingen liegt im bayerischen Regierungsbezirk Unterfranken und umfasst das Gebiet des Landkreises Bad Kissingen.

Erweiterte Zuständigkeit für Bad Neustadt

Darüber hinaus hat das Finanzamt Bad Kissingen erweiterte Zuständigkeiten für das Finanzamt Bad Neustadt hinsichtlich der folgenden Arbeitsgebiete:

  • Betriebsprüfung
  • Umsatzsteuerprüfung
  • Bodenschätzung (Landwirtschaftlicher Sachverständiger, Vermessungsbeamter)
  • Veranlagung (Innendienst) und die Betriebsprüfung (Außendienst) der Körperschaften (AG, GmbH usw.) mit Sitz in den Landkreisen Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld

Zentralisierte Finanzkasse

Die Finanzkasse des Finanzamts Bad Kissingen ist als zentralisierte Finanzkasse auch zuständig für den Zahlungsverkehr der Finanzämter

Grunderwerbsteuerzentralstelle

Als Grunderwerbsteuerzentralstelle ist das Finanzamt Bad Kissingen auch zuständig für die Festsetzung und Erhebung der Grunderwerbsteuer in den Amtsbezirken der Finanzämter

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